Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die in einen Vertrag einbezogen werden.
Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus den Geschäftsbereichen Entrümpelungen, Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösungen, Betriebs- bzw. Gewerbeauflösungen, Verwertungen sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Gesellschaft
ZOEBS Dienstleistungen GbR, Trakehnenstr. 4, 38124 Braunschweig
Mit einer Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – ALLGEMEINES
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich, sofern im schriftlichen Angebot nicht anderes angegeben, 60 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot
gebunden. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit gegenseitiger Willenserklärung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen,
Geschäftsauflösungen sowie allen anderen von uns angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen.
Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem
Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die ZOEBS
GbR zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen
Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.
2. Auskunftspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt eidesstattlich bei Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen.
Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkt über
gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im
Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest,
Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese
Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.
3. Leistungsumfang, Termin- und Leistungszeit, Haftungsausschluss
Die ZOEBS GbR garantieren bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes.
Bei Bodenbelagsentfernung weisen wir darauf hin, dass sich stellenweise noch Klebereste auf dem Untergrund befinden können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht
enthalten. Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen. Die ZOEBS GbR sind in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern den ZOEBS GbR die Beseitigung nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.
Packt der Auftraggeber sein Umzugsgut selbst, so übernehmen die ZOEBS GbR keinerlei Haftung für Schäden an diesen Gegenständen.
Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die ZOEBS GbR als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind.
4. Schadenersatzansprüche
Die Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistung eine begründete Mängelrüge erhebt.
Grundsätzlich ist nur das als Schadensersatz zu leisten, was tatsächlich und nachweislich als Schaden durch die ZOEBS GbR entstanden ist. Die reine Behauptung reicht nicht aus.
Pauschalierte Schadensersatzansprüche sind unwirksam. Eventuelle Ansprüche/Schäden sind unmittelbar bei Abnahme festzustellen und schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich.
Nach Auftragserteilung können für Gegenstände, die zu entrümpeln, zu entsorgen oder zu verwerten sind, keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
5. Mehrarbeit
Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Demontage von Holzverkleidungen etc. bedarf es der Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden, wenn vorher nicht anders festgehalten, als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
6. Preise
Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung, kostenlosem Angebot oder Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. An diese vereinbarten Preise halten wir uns 60 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung und der Ausführung Dinge ändern wie z.B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar, die Wetterlage hat sich verändert, Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt, den vereinbarten Festpreis entsprechend
anzupassen.
7. Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung, Zahlungsbedingungen, Aufbewahrungsfristen
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung (sowohl mündlich als auch schriftlich) ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der
schriftlichen Zustimmung der ZOEBS GbR. Dies betrifft auch die Verschiebung des festgelegten Ausführungstermins.
Die Stornokosten eines Auftrages oder die kurzfristige Terminverschiebung werden in Rechnung gestellt und betragen
bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 35%,
bei einem späteren Rücktritt 75% der vereinbarten Vergütung.
Alle Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungszustellung fällig.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug.
Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie bei allen anderen Auftragsobjekten des
Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt (außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen) Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8. Entsorgung
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.
9. Vermittlung Ihrer Kundenwaren an durch uns vermittelte Kaufinteressenten
Bieten wir Ihre Kundenwaren in Ihrem Auftrag zum Verkauf an, berechnen wir Ihnen nur im Erfolgsfall eine Vermittlungsprovision. Kommt ein Kauf mit einem durch uns vermittelten Interessenten zustande berechnen wir Ihnen die vorher vereinbarte Vermittlungsprovision.
10. Foto- und Videoaufnahmen
Bei einer Besichtigung werden in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer durch den Auftraggeber beauftragten anwesenden Person durch uns Fotos und Videos der Räumlichkeiten
für die Angebotserstellung aufgenommen. Diese Aufnahmen gelangen niemals in die Hände Dritter. Durch die Angebotsabfrage verzichten Sie daher auf Ihr sogenanntes Hausrecht.
Sollten Sie keine Aufnahmen wünschen, müssen Sie uns das vor Beginn der Besichtigung mitteilen. Unterlassungsansprüche sind ansonsten ab Beginn der Besichtigung ausgeschlossen.
Bei der Durchführung von Aufträgen werden durch uns ebenfalls Fotos und Videos der Räumlichkeiten aufgenommen. Da jedoch keine persönlichen Gegenstände erkennbar sind, wird
Ihr Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. Unterlassungsansprüche sind somit auch hier ausgeschlossen.
Stand: 05.03.2025